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   BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 271/84   

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BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 271/84 (https://dejure.org/1985,1485)
BAG, Entscheidung vom 11.09.1985 - 4 AZR 271/84 (https://dejure.org/1985,1485)
BAG, Entscheidung vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 (https://dejure.org/1985,1485)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 22, Anlage 1a
    Eingruppierung: Sachbearbeiter zur Baupreisprüfung im Wirtschaftsdezernat der Bezirksregierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierung eines Baupreisprüfers - Wirtschaftsdezernat einer Bezirksregierung - Verwaltungsangestellte - Verantwortung - Unterstellung des Angestellten

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 28.10.1981 - 4 AZR 244/79

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung durch Arbeitgeber - Auszuübende

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 271/84
    Dabei kann Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung des Angestellten unter einen Dezernenten unschädlich sein (Bestätigung von BAGE 36, 392 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975).«.

    IV a BAT Fallgruppe 1 a eine nochmalige zweifache Heraushebung, und zwar einmal durch die "besondere Schwierigkeit" der Tätigkeit und außerdem durch eine entsprechende Bedeutung des Aufgabengebietes, die sich ihrerseits beispielsweise aus dessen Größe, der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie und den Auswirkungen der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben kann, wobei jeweils eine gewichtige Heraushebung gefordert wird (vgl. das Urteil des Senats BAG 36, 392, 398 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    Dabei kann auch hier Mitverantwortung ausreichend sein und steht die Unterstellung eines Angestellten unter einen Dezernenten oder sonstigen Vorgesetzten der Annahme der qualifizierenden Verantwortung grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BAG 36, 392, 399 - 400 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 271/84
    Nach der Senatsrechtsprechung sind als "technische Angestellte" solche Angestellte anzusehen, deren Tätigkeit eine technische Ausbildung bzw. technische Fachkenntnisse fordert und nach Art, Zweckbestimmung und behördlicher Übung technischen Charakter hat (vgl. die Urteile des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Eine weitergehende Überprüfung durch das Revisionsgericht kommt angesichts des unbestimmten Rechtsbegriffes der Heraushebung durch "das Maß der Verantwortung" und im Hinblick auf den tatrichterlichen Beurteilungsspielraum nicht in Betracht (vgl. das Urteil des Senats vom 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, sowie den Beschluß des Senats BAG 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 271/84
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. das Urteil des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Nach der Senatsrechtsprechung sind als "technische Angestellte" solche Angestellte anzusehen, deren Tätigkeit eine technische Ausbildung bzw. technische Fachkenntnisse fordert und nach Art, Zweckbestimmung und behördlicher Übung technischen Charakter hat (vgl. die Urteile des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 218/82

    Brückenbau - Eingruppierung eines technischen Angestellten - Niedrigere

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 271/84
    Das ist tarifgerecht und entspricht insbesondere aufgrund des festgestellten einheitlichen Arbeitsergebnisses auch den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung (vgl. die Urteile des Senats BAG 44, 323, 330 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Alsdann bedarf weiterer Prüfung, ob die jeweils qualifizierenden Anforderungen der höheren Vergütungsgruppen ebenfalls erfüllt werden (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 271/84
    Eine weitergehende Überprüfung durch das Revisionsgericht kommt angesichts des unbestimmten Rechtsbegriffes der Heraushebung durch "das Maß der Verantwortung" und im Hinblick auf den tatrichterlichen Beurteilungsspielraum nicht in Betracht (vgl. das Urteil des Senats vom 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, sowie den Beschluß des Senats BAG 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 728/79

    Angestellte - Sachbearbeiter - Aufgaben nach Grundstücksverkehrsgesetz -

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 271/84
    IV b BAT Fallgruppe 1 a als Qualifizierung eine besondere Verantwortung der Tätigkeit, die ihren Grund im Behördenapparat, den Auswirkungen der Tätigkeit für die Lebensverhältnisse Dritter, vorliegend etwa den Betrieben der Bauindustrie und ihrer Auftraggeber, aber auch in sonstigen vergleichbaren Folgeerscheinungen haben kann (vgl. das Urteil des Senats vom 28. April 1982 - 4 AZR 728/79 - AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen), wobei auch Mitverantwortung und innerbehördliche Verantwortung ausreichend sein können (vgl. das Urteil des Senats vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 476/76 - AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT ).
  • BAG, 23.05.1979 - 4 AZR 576/77

    Internationale Ferienkurse - Arbeitsvorgang - Entsprechende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 271/84
    Außerdem müßte die Tätigkeit eine solche Qualifikation fordern und damit sogenannten "akademischen Zuschnitt" haben (vgl. die Urteile des Senats vom 21. Mai 1980 - 4 AZR 434/78 - AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 476/76

    Tätigkeitsmerkmale - Überwiegende Tätigkeit - Besonders verantwortungsvolle

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 271/84
    IV b BAT Fallgruppe 1 a als Qualifizierung eine besondere Verantwortung der Tätigkeit, die ihren Grund im Behördenapparat, den Auswirkungen der Tätigkeit für die Lebensverhältnisse Dritter, vorliegend etwa den Betrieben der Bauindustrie und ihrer Auftraggeber, aber auch in sonstigen vergleichbaren Folgeerscheinungen haben kann (vgl. das Urteil des Senats vom 28. April 1982 - 4 AZR 728/79 - AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen), wobei auch Mitverantwortung und innerbehördliche Verantwortung ausreichend sein können (vgl. das Urteil des Senats vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 476/76 - AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT ).
  • BAG, 21.05.1980 - 4 AZR 434/78

    Pressereferenten einer Universität - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale -

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 271/84
    Außerdem müßte die Tätigkeit eine solche Qualifikation fordern und damit sogenannten "akademischen Zuschnitt" haben (vgl. die Urteile des Senats vom 21. Mai 1980 - 4 AZR 434/78 - AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 32/81

    Eingruppierung einer Politesse - Gründliche Fachkenntnisse - Betrachtung aller

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 271/84
    Darauf, wie in anderen Bundesländern Angestellte mit den Aufgaben des Klägers vergütet werden, kommt es entgegen seiner Rechtsauffassung nicht an (vgl. das Urteil des Senats vom 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - AP Nr. 78 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 76/82

    Eingruppierung: Angstellter in einem Naturschutzzentrum

  • BAG, 17.05.1972 - 4 AZR 280/71

    Sonstiger Angestellter - Technischer Angestellter - Technische Ausbildung -

  • BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78

    Entsprechende Tätigkeiten - Örtliche Leitung von Bauten - Bauwesen - Baurecht -

  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82

    Eingruppierung: Schlüssigkeit der Klage - Darlegungs- und Beweislast -

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Dabei sieht es nach der ständigen, sowohl von den Instanzgerichten als auch den Tarifvertragsparteien anerkannten Rechtsprechung des Senats als "technische Angestellte" solche Angestellten an, deren rechtlich maßgebliche Tätigkeit eine technische Ausbildung bzw. technische Fachkenntnisse fordert und nach Art, Zweckbestimmung und behördlicher Übung technischen Charakter hat (vgl. die Urteile des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAG 46, 292, 302 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    III BAT Fallgruppe 2 fordern, wobei Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung des Angestellten unter einen Dezernenten unschädlich sein kann (vgl. die Urteile des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, sowie BAG 36, 392, 399 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    III BAT Fallgruppe 2 - eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung und damit besonders weitreichende, hohe Verantwortung zu fordern ist (vgl. das Urteil des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Zum Begriff der in der zuvor geschilderten Weise qualifizierten Verantwortung selbst hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, sie könne sich beispielsweise aus den Auswirkungen der Tätigkeit im Behördenapparat, leitenden Funktionen, aber auch der besonderen Schwierigkeit einzelner Aufgaben ergeben, sofern daraus bedeutsame Auswirkungen auf die Belange des Dienstherrn oder die Allgemeinheit bzw. die Lebensverhältnisse Dritter herzuleiten seien (vgl. BAG 1, 247, 249 = AP Nr. 5 zu § 3 TOA; BAG Urteile vom 22. November 1958 - 4 AZR 358/56 -, AP Nr. 45 zu § 3 TOA, vom 15. November 1961 - 4 AZR 227/61 -, AP Nr. 81 zu § 3 TOA, vom 25. Juli 1962 - 4 AZR 512/61 -, AP Nr. 91 zu § 3 TOA, und zuletzt das Urteil vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen), wobei der Senat bisher davon abgesehen hat, den tariflichen Begriff der Verantwortung selbst seinerseits zu definieren.

    Da es an einer entsprechenden Einschränkung durch die Tarifvertragsparteien fehlt, ist im Sinne der bisherigen Senatsrechtsprechung daran festzuhalten, daß Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung des Angestellten unter einen Dezernenten unschädlich sein kann (vgl. die Urteile des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 14. Dezember 1977 - 4 AZR 476/76 - AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).

    Bei seiner Beurteilung wird das Landesarbeitsgericht auch die nichttechnischen Fachkenntnisse der Kläger im Verwaltungsbereich und in den einschlägigen Rechtsgebieten mitzuberücksichtigen haben (vgl. die Urteile des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Dagegen verkennen umgekehrt auch die Kläger, daß sie daraus, wie bei anderen Behörden oder in anderen Bundesländern Angestellte mit vergleichbaren Aufgaben vergütet werden, keine Rechte herleiten können (vgl. die Urteile des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - AP Nr. 78 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Dabei kann Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung unter einen Vorgesetzten unschädlich sein (im Anschluß an das Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, unter teilweiser Aufgabe von BAG Urteil vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 = BAGE 36, 392, 399 [BAG 28.10.1981 - 4 AZR 244/79] = AP N.r 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAG vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 = AP Nr. 107 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob jeweils die qualifizierenden Anforderungen der höheren Vergütungsgruppen erfüllt werden (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    IV b BAT Fallgruppe 1 a als Qualifizierung eine besondere Verantwortung der Tätigkeit, die ihren Grund im Behördenapparat, den Auswirkungen der Tätigkeit für die Lebensverhältnisse Dritter, aber auch in sonstigen vergleichbaren Folgeerscheinungen haben kann (vgl. die Urteile des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 28. April 1982 - 4 AZR 728/79 - AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    IV a BAT Fallgruppe 1 a und 1 b eine nochmalige zweifache Heraushebung, und zwar einmal durch die "besondere Schwierigkeit der Tätigkeit" und außerdem durch eine entsprechende Bedeutung des Aufgabengebietes, die sich ihrerseits beispielsweise aus dessen Größe, der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie und den Auswirkungen der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben kann, wobei jeweils eine gewichtige Heraushebung gefordert wurde (vgl. BAG 36, 392, 398 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das schon genannte Urteil des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    IV b BAT Fallgruppe 1 a darauf verzichten, konkrete Gründe für die Verantwortung des Angestellten zu normieren, ist im Sinne der bisherigen Senatsrechtsprechung daran festzuhalten, daß Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung eines Angestellten unter Vorgesetzte unschädlich sein können und damit der Annahme der herausgehobenen Verantwortung nicht schlechthin entgegenstehen (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und die weiteren Urteile vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 14. Dezember 1977 - 4 AZR 476/76 - AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Die vorstehende Beurteilung entspricht auch der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. die Urteile des Senats vom 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 -, AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Damit ist die Tätigkeit des Klägers der eines Baupreisprüfers vergleichbar, den der Senat ebenfalls - trotz eines gewissen technischen Bezuges seiner Tätigkeit - als Verwaltungsangestellten angesehen hat (vgl. das Urteil des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dazu gehören auch seine wirtschaftlichkaufmännischen sowie seine technischen Fachkenntnisse und sein entsprechendes Erfahrungswissen (vgl. die Urteile des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 -, AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84

    Eingruppierung: Sicherheitsmeister und Betriebsschutzbeauftragter vei der

    Zutreffend führt das Landesarbeitsgericht weiter aus, daß es entgegen der Meinung des Klägers nicht darauf ankommt, wie bei anderen Dienststellen der Bundesluftwaffe bzw. auf anderen Fliegerhorsten die Sicherheitsmeister vergütet werden (vgl. die Urteile des Senats vom 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - AP Nr. 78 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 5 Sa 2021/09

    Eingruppierung eines Fallmanagers im Jobcenter in die Vergütungsgruppe IVa BAT -

    Rechtlich ist es dabei möglich, dass die gesamte Tätigkeit des Angestellten lediglich einen großen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. Urteile des BAG vom 11.09.1985 - 4 AZR 271/84 -, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84 - und vom 04.09.1996 - 4 AZR 174/95 -, AP Nr. 107, 120 und 217 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Hessen, 13.02.1996 - 9 Sa 1241/95

    Eingruppierung: Sachbearbeiter im Bauverwaltungsamt - Begriff der "entsprechenden

    Ohne Bedeutung gegenüber einer tariflichen Eingruppierung, die sich allein nach der Erfüllung der tariflichen Tätigkeitsmerkmalen richtet, ist auch der Hinweis auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (BAG Urteil vom 11.09.1985 - 4 AZR 271/84 - AP Nr. 107; vom 29.01.1986, a.a.O., AP Nr. 115 unter 13), unabhängig davon, dass zudem die Behauptung des Klägers, die Beklagte bezahle alle anderen Ingenieure nach Vg III BAT , von der Beklagten bestritten und von dem Kläger nicht unter Beweis gestellt worden ist.
  • LAG Sachsen, 21.07.2014 - 5 Sa 227/13

    Eingruppierung im einer im Sachgebiet "Wirtschaftliche Jugendhilfe" mit der

    Gefordert wird eine besondere Verantwortung der Tätigkeit, die ihren Grund im Behördenapparat und auch den Auswirkungen der Tätigkeit für die Lebensverhältnisse Dritter haben kann (BAG, Urteil vom 11.09.1985 - 4 AZR 271/84 - AP Nr. 107 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 409/84

    Eingruppierung eines Maschinenmeisters - Maschinenanlage - Grad der

    Somit kann sich die Bedeutung der Maschinenanlage (unter Ausschluß ihrer Größe) nur aus den Auswirkungen ihres funktionsgerechten Einsatzes im inner- oder außerdienstlichen Bereich ergeben, beispielsweise aus den Auswirkungen für die Belange des Beklagten, insbesondere den Lehr- und Forschungsbetrieb des Instituts für Regelungstechnik, aber auch den Auswirkungen der Tätigkeit des Klägers für die Allgemeinheit, etwa die Studenten, das Wirtschaftsleben und die Landesverteidigung, ergeben (vgl. das Urteil des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Niedersachsen, 05.07.1994 - 16 (6) Sa 612/93

    Höhergruppierung in eine andere Vergütungsgruppe ; Grundeingruppierung für

    Zwar ist mit dem Kläger davon auszugehen, daß eine Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung des Angestellten unter einen Dezernenten unschädlich sein kann (vgl. BAG in AP Nr. 107 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Hessen, 01.07.1994 - 9 Sa 1458/93

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten in einer Zentralen Rettungsleitstelle;

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  • LAG Düsseldorf, 10.12.2021 - 6 Sa 756/21

    Eingruppierungssystematik in § 12 TVöD/VKA; "Entsprechende Tätigkeit" i.S.d. EG

  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZN 516/87
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